
Rentner sind keine berufsmäßigen Arbeitnehmer. Für sie gelten grundsätzlich die Regelungen für Geringfügige Beschäftigungen, d. h., übernehmen Rentner eine geringfügige Beschäftigung, ist diese versicherungsfrei, wenn die Grenzen für die wöchentliche Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt (siehe: Gering...
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